In der Sache des Einspruchs des Vereins Capital Colts e. V. zur Lizenzverweigerung 2014 hat der Rechtsausschuss am 24.04.2014 folgendes Urteil gefällt:
1. Dem Verein Capital Colts e. V. ist eine Spiellizenz für die Männermannschaft in der Spielklasse „Landesliga Ost“, in der Saison 2014 zu verweigern.
2. Die Kosten des Verfahrens und die Erstattung von Auslagen trägt der Verein Capital Colts e. V.
3. Die gezahlte Einspruchsgebühr von 100,00 Euro, ist nicht zu erstatten und wird auf die Kosten und Auslagen aus Punkt 2 des Urteils angerechnet.