C-Trainerlehrgang Cheerleading

Ausschreibung Trainerlehrgang 2019C-Trainer – Lehrgang Cheerleading 2019

Meldeschluss: 15. August 2019

Vom 30. August bis 02. November des Jahres wird der C-Trainer – Lehrgang Cheerleading angeboten. Die Ausbildung setzt sich in zwei Bereiche, dem fachlichen und überfachlichen Teil zusammen:

Termine fachlicher Teil:

Freitag, 30.08.2019 / Samstag, 31.08.2019 / Sonntag, 01.09.2019

Freitag, 06.09.2019 / Samstag, 07.09.2019 / Sonntag, 08.09.2019

Freitag, 13.09.2019 / Samstag, 14.09.2019 / Sonntag, 15.09.2019

Freitag, 20.09.2019 / Samstag, 21.09.2019 / Sonntag, 22.09.2019

Freitag, 27.09.2019 / Samstag, 28.09.2019 / Sonntag, 29.09.2019

Termine überfachlicher Teil:

Freitag, 25.10.2019 / Samstag, 26.10.2019 / Sonntag, 27.10.2019

Freitag, 01.11.2019 / Samstag, 02.11.2019

Lehrgangsort: Die Ausbildung wird in den Räumlichkeiten des AFCVBB, auf dem Gelände des Olympiaparks Berlin, Hanns-Braun-Str., 14053 Berlin stattfinden.

Lehrgangsgebühr: 380,00 € inkl. Gebühr (30,00 €) für Lizenzausstellung

Die Anmeldung zum Lehrgang muss durch den Verein mit Unterschrift und Stempel und über das Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldungen können per E-Mail (info@afcvbb.de) oder per Post an die Geschäftsstelle des AFCVBB versandt werden.

Die Ausbildungsgebühren sind nach Anmeldung fällig!

Die Platzvergabe erfolgt „First come, first serve“ nach Zahlungseingang. Es besteht eine Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen.

Nimmt ein Teilnehmer, trotz Anmeldung an einem Lehrgang nicht teil, so ist die Lehrgangsgebühr trotzdem zu entrichten. Bei entschuldigtem Fehler behält sich der AFCVBB e. V. die Entscheidung vor, ob die Lehrgangsgebühr zurückerstattet wird.

Der AFCVBB e. V. behält sich ebenfalls vor, Lehrgänge bei nicht genügender Anzahl von (mindestens 10) Anmeldungen oder aus anderen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die Lehrgangsgebühren zurück erstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind nicht zulässig.

Der Lehrgang Trainer-C Ausbildung gilt als bestanden, wenn die Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe“

(9 Stunden; möglich bei allen Hilfsorganisationen) vorliegt sowie die Prüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurde.