In seiner letzten Klausursitzung hatte der Berliner Senat u.a. beschlossen, Hilfsfonds für Schulen und Vereine einzurichten, deren Sporthallen zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Im Wortlaut heißt es dazu: „Für den Bereich des Vereinssports wird durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Sportvereinen und -verbänden, die durch Notbelegung direkt betroffen sind, eine Unterstützung bei Anmietung von Ersatzräumlichkeiten zur Sportausübung und gegebenenfalls notwendige Transport- und Lagerkosten angeboten. Im Gegenzug erwartet der Senat von den begünstigten Vereinen das Bereitstellen von Sportangeboten oder -aktivitäten für Flüchtlinge.“
Der Landessportbund Berlin steht der an die Unterstützung gekoppelten Bedingung, Sportangebote für Flüchtlinge zu schaffen, äußerst kritisch gegenüber. Der LSB hält es für fraglich, ob den zum Teil stark beeinträchtigten Vereinen, die derzeit oftmals nicht oder nur eingeschränkt ihren regulären Trainingsbetrieb aufrechterhalten können, die zusätzliche Forderung zuzumuten ist, für die Zahlung einer Entschädigung eine Gegenleistung zu erbringen. Inzwischen hat der LSB allerdings die Information erhalten, dass diese Regelung so nicht praktiziert werde.
Der für die Vereine vorgesehene Hilfsfonds soll durch die Senatsverwaltung betreut werden. Auch die zuständigen Ansprechpartner werden durch den Senat benannt. Bisher sind dem LSB dazu noch keine Details bekannt. Es ist eine Info-Veranstaltung nach den Winterferien geplant, zu der auch Vertreter des Senats eingeladen werden sollen und Einzelheiten vorgestellt werden.
Quelle: Landessportbund Berlin